Grobe Fahrlässigkeit oder sträflicher Leichtsinn?

In Nideggen beschlossen CDU und SPD ihren aufgeschreckten Mitgliedern im Rechnungsprüfungsausschuss einen Rechtsanwalt aus der Stadtkasse zu bezahlen (siehe unten).
Dass man noch lässiger mit dem Geld städtischer Steuerzahler umgehen kann, zeigt das Beispiel Greensill Bank. Sie sammelte ca. 700 Mio. € bei 50 Kommunen ein. Z.B.: Monheim 38 Mio. €, Köln (Theater) 15 Mio. €, Emmerich 6 Mio. €, Nordenham 13,5 Mio. €, Osnabrück 14 Mio. €, Gießen 10 Mio. €, Wiesbaden 20 Mio. € und Neckarsulm 5 Mio. €. Die Kommunen waren dankbar, dass sie für ihre Einlagen gute Zinsen erhielten. Bei Volksbanken oder Sparkassen hätten sie Verwahrentgeld (=Negativzinsen) zahlen müssen. Der kleine Hacken daran: Kommunen sind seit 2017 nicht mehr durch den Einlagensicherheitsfonds der Privatbanken geschützt.

Dass das Greensill-Modell nur gut funktionieren konnte, solange die Zinsen mit dem Geld neuer Anleger bezahlt werden konnten, ist kaum überraschend. Nun ist die Greensill Bank pleite.
Bei Volksbanken oder Sparkassen wäre das Geld sicher gewesen.

Auf der Website der Bank stand:
„Seit 1.10.2017 sind Einlagen von professionellen Anlegern (Bund, Länder und Kommunen sowie bankähnliche Kunden) nicht mehr durch den Einlagensicherheitsfonds geschützt.“

Erwin Fritsch, 15.03.21